Die verschiedenen Arten von PKW-Versicherungen erklärt
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und deckt die Schäden ab, die ein Fahrzeughalter oder -nutzer durch den Betrieb seines Fahrzeugs verursacht. Sie übernimmt die Kosten für Sach- und Personenschäden, die bei einem Unfall entstehen. Der Versicherungsschutz gilt sowohl für den Fahrzeugführer als auch für eventuell verletzte Dritte. Die Höhe der Deckungssumme ist gesetzlich festgelegt und kann je nach Versicherer variieren.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung bietet einen erweiterten Schutz für das eigene Fahrzeug. Sie deckt Schäden ab, die nicht durch den eigenen Fahrzeugführer verursacht wurden. Dazu gehören beispielsweise Unwetterschäden, Wildunfälle, Diebstahl oder Glasschäden. Die Teilkaskoversicherung ist optional und kann je nach Bedarf des Fahrzeughalters abgeschlossen werden. Die Höhe des Versicherungsschutzes kann individuell vereinbart werden.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung bietet den umfassendsten Schutz für das eigene Fahrzeug. Sie umfasst alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und deckt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällen ab. Die Vollkaskoversicherung ist optional und eignet sich besonders für neuwertige oder hochwertige Fahrzeuge. Die Höhe des Versicherungsschutzes kann individuell festgelegt werden.
Rabattschutz
Der Rabattschutz ist eine zusätzliche Option, die viele Versicherungsgesellschaften anbieten. Damit kann der Fahrzeugführer bei einem selbstverschuldeten Unfall seine Schadenfreiheitsklasse behalten und somit höhere Beiträge vermeiden. Der Rabattschutz ist besonders für Fahrzeughalter interessant, die über eine hohe Schadenfreiheitsklasse verfügen und diese nicht durch einen Unfall verlieren möchten.
KFZ-Versicherungen einfach erklärt: Haftpflicht, Teilkasko...
Schutzbrief-Versicherung
Die Schutzbrief-Versicherung ist eine ergänzende Leistung, die in vielen Autoversicherungen enthalten ist. Sie bietet umfassenden Schutz bei Pannen und Unfällen. Dazu gehören beispielsweise Abschleppdienste, Krankenrücktransporte, Übernachtungskosten und Ersatzfahrzeug bei Fahrzeugausfall. Der Schutzbrief ist besonders für Vielfahrer oder Fahrzeughalter, die oft lange Strecken zurücklegen, empfehlenswert.
Fahrerschutzversicherung
Die Fahrerschutzversicherung ist eine Erweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung und bietet zusätzlichen Schutz für den Fahrzeugführer selbst. Sie übernimmt die Kosten für Personenschäden, die der Fahrzeugführer bei einem Unfall erleidet. Diese Versicherung ist sinnvoll für Fahrzeugführer, die beispielsweise aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit viel Zeit im Straßenverkehr verbringen.
Werkstattbindung
Bei einigen Versicherungstarifen besteht die Möglichkeit, die Werkstattbindung zu vereinbaren. Das bedeutet, dass im Schadensfall das Fahrzeug nur in Vertragswerkstätten des Versicherers repariert werden darf. Durch die Werkstattbindung können die Versicherer die Reparaturkosten senken und geben diese Einsparungen mit günstigeren Beiträgen an die Versicherungsnehmer weiter.
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist ein Kostenanteil, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung können Versicherungsbeiträge reduziert werden. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger sind in der Regel die Versicherungsbeiträge. Die Selbstbeteiligung kann individuell zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft vereinbart werden.
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